Kleine und mittlere Unternehmen berücksichtigt
Mit einem Vergabevolumen von fast 5 Mrd. € im zweiten Jahr in Folge wächst die Verantwortung gegenüber kleineren und mittleren Unternehmen. Durch die Losaufteilung bei den Vergabeverfahren wird seitens des BeschA sichergestellt, dass kleine und mittlere Unternehmen an der Vergabe öffentlicher Aufträge teilnehmen können.
Ergebnis: Die Anzahl der vergebenen Aufträge an KMU* verbleibt mit einem Anteil von 2/3 analog zum Vorjahr auf einem hohen Niveau.
* Grundlage der Einordnung eines Unternehmens als KMU ist die von der EU-Kommission angenommene Empfehlung 2003/361/EG, die seit dem 1. Januar 2005 gilt.