BeschA auf der 24. Beschaffungskonferenz in Berlin
Auch bei der 24. Beschaffungskonferenz war das BeschA mit mehreren Expertinnen und Experten verschiedener Abteilungen vertreten. Diesmal stand die Konferenz ganz unter dem Motto „gut einkaufen“ und somit rückten Themenfelder wie das Vergabetransformationspaket mit dem BMWK, beschaffungspraktische Fragen der Umsetzung des OZG und Veränderungen der IT-Beschaffung durch Cloud in den Fokus und zielten damit genau auf die Themen ab, mit denen sich unsere Beschafferinnen und Beschaffer tagtäglich auseinandersetzen.
BeschA-Präsident Dr. Alexander Eisvogel diskutierte im Panel „Zeitenwende auch in der öffentlichen Beschaffung? Ist das Vergabetransformationspaket die richtige Antwort auf die neue Weltlage?“ über die Zukunft der öffentlichen Beschaffung. Er zeigte die vielfältigen Spannungsfelder auf, die sich auf die Beschaffungspraxis auswirken. Neben den Grundsätzen des Vergaberechts, wirken sich strategisch politische Ziele, etwa die Innovationsförderung und die Anforderungen an die Nachhaltigkeit , aber auch weitere Ziele wie zum Beispiel der Datenschutz, die Barrierefreiheit und die IT-Sicherheit, oder externe Faktoren wie die Inflation, der Fachkräftemangel und der Klimawandel, auf die Beschaffung aus. Diese sind in jedem Einzelfall in Einklang zu bringen, dabei steht stets die vergaberechtssichere Umsetzbarkeit im Vordergrund. Ansonsten kann kein einziges Ziel erreicht werden. Vergabestellen benötigen daher möglichst viel Flexibilität in den vergaberechtlichen Regelungen statt starrer, idealisierter und praxisferner Formelvorgaben, um das Spannungsfeld auszugleichen.
Ebenso notwendig seien hochqualifizierte und entsprechend dotierte und motivierte Vergabekräfte, die in team- und projektorientierten Vergabeprozessen mit interdisziplinären Teams anstelle sequentieller Prüfungen mit einem ermöglichenden Spirit und einem konstruktiven Verständnis der Vergaberegelungen arbeiten. Notwendig seien ferner flexible Ressourcensteuerung sowie eine dynamische Prioritätensetzung.
Ab dem 25. Oktober 2023 werden für EU-weite Bekanntmachungen die Verwendung von standardisierten Bekanntmachungsdokumenten, sogenannte eForms, verpflichtend. Das einheitliche eForms-Standardformat fördert die Verwaltungsdigitalisierung sowie datengetriebene Entscheidung maßgeblich. In einem Best-Practice Dialog zum Thema eForms erläuterte Abteilungsleitung Z Frank Schmitz, welche Änderungen sich zum Stichtag für die Beschafferinnen und Beschaffer ergeben.
Impressionen der 24. Beschaffungskonfernz 2023 in Berlin
„Nachhaltigkeit ist das neue Normal“ wird im BeschA schon seit längerem gelebt. Ilse Beneke von der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) erläuterte in diesem Zusammenhang gemeinsam mit anderen Expertinnen und Experten die Rolle, die Aufgaben und Best-Practice Beispiele der Beschaffung für Nachhaltigkeit und CO2-neutrale Verwaltung. Die Kolleginnen und Kollegen der KNB standen den Teilnehmenden der Beschaffungskonferenz darüber hinaus an einem Infostand für Gespräche zur Verfügung.
Quelle: Wegweiser Media & Conferences GmbH/Simone M. Neumann
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